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Verbrennen von Gartenabfällen verboten Gartenbesitzer sollen bei Entsorgung unterstützt werden

Die Stadtvertretung Neustrelitz stimmte auf ihrer Sitzung am 6. März mehrheitlich dem vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übermittelten Entwurf der Allgemeinverfügung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle von nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken in der Stadt Neustrelitz zu und begrüßt die Möglichkeit der Regelung im eigenen Wirkungskreis ausdrücklich. Die Stadtvertretung Neustrelitz billigte die Stellungnahme der Stadt Neustrelitz und setzte den Geltungsbereich für das gesamte Stadtgebiet fest. Mit der Allgemeinverfügung wird das Verbrennen von Gartenabfällen im gesamten Stadtgebiet ganzjährig verboten.

Immer wieder wurden die Regelungen der Landesverordnung, die das Verbrennen bereits als Ausnahmefall beinhaltete, von Grundstücksnutzern ignoriert oder zu großzügig ausgelegt. In den vergangenen Jahren hatte die Stadt mit einigen der örtlichen Gartenvereine bereits freiwillige Vereinbarungen geschlossen, die die Feuer im März und Oktober eindämmen und regeln sollten.  

„Wir werden uns Gedanken machen, wie wir Gartenbesitzer bei der Entsorgung von Pflanzenabfällen künftig unterstützen können“, stellt Bürgermeister Andreas Grund in Aussicht. Dort wo es möglich sei, sollte zum Beispiel in den Gartenanlagen mehr kompostiert werden. An den Öffnungszeiten der kreislichen Annahmestelle zur Entsorgung von Pflanzenabfällen Am Kamp übt Andreas Grund Kritik und hat sich deswegen an die Kreisverwaltung gewendet. „Laut Abfallfibel ist die Annahmestelle sonnabends bis 11 Uhr geöffnet. Das ist zu wenig. Andere Umschlagstellen sind bis 13 Uhr auf. Wir brauchen in Neustrelitz gerade am Wochenende eine Erweiterung der Annahmezeiten“, so der Bürgermeister.