Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Strelitz-Alt“
Die von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 20.10.2022 mit Beschluss VO(S)/2022/779 beschlossene Durchführung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme in Strelitz-Alt ist abgeschlossen. Die vorbereitenden Untersuchungen sind gemäß § 141 (1) BauGB erforderlich, um eine Beurteilungsgrundlage über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Sanierungsmaßnahme im Stadtteil Strelitz-Alt schaffen zu können. In die Beurteilung der Sanierungsnotwendigkeit sind u. a. Hinweise und Anregungen der Eigentümerschaft sowie der Einwohner und Einwohnerinnen vor Ort eingeflossen. Dazu fanden eine Befragung der Eigentümerschaft, eine Informations- und Beteiligungsveranstaltung sowie eine öffentliche Auslegung des Entwurfs des Untersuchungsberichts statt. Den abschließenden Bericht der vorbereitenden Untersuchungen können Sie auf dieser Internetseite einsehen.
Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Strelitz-Alt“
In ihrer Sitzung am 19.09.2024 hat die Stadtvertretung der Residenzstadt Neustrelitz mit dem Beschluss VO(S)/2024/008 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Strelitz-Alt“ beschlossen. Das insgesamt 70,2 ha große Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen umgestaltet und wesentlich aufgewertet werden. Die Sanierungsmaßnahme wird unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB durchgeführt. Auf die Genehmigungspflicht von Vorhaben und Rechtsvorgängen im Sanierungsgebiet gemäß §§ 144, 145 BauGB wird hingewiesen. Die Frist zur Durchführung der Maßnahme wurde auf 15 Jahre nach Rechtsverbindlichkeit der Sanierungssatzung festgelegt. Mit ihrer Bekanntmachung am 12.10.2024 ist die Sanierungssatzung rechtverbindlich geworden.
Mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets sowie der Durchführung vorbereitender Untersuchungen wurde die Grundlage geschaffen, um Fördermittel der Städtebauförderung von Bund und Land beantragen zu können. Diese sollen zusammen mit dem erforderlichen Eigenanteil der Stadt in Strelitz-Alt zum Einsatz kommen.
Die Satzung und insbesondere den Geltungsbereich des Sanierungsgebiets können Sie auf dieser Internetseite einsehen.
Rahmenplan
Im nächsten Schritt ist für das Sanierungsgebiet „Strelitz-Alt“ die Erarbeitung eines städtebaulichen Rahmenplans mit einem Maßnahmen- bzw. Durchführungskonzept vorgesehen. Diese Planung schafft eine fundierte Handlungsgrundlage für die nachhaltige und zukunftsfähige Weiterentwicklung des Sanierungsgebiets. Einer zentralen Bedeutung innerhalb der Rahmenplanung kommt den Grün- und Freiflächen sowie dem Klimaschutz und der Klimaanpassung zu. Insgesamt werden die in den vorbereitenden Untersuchungen formulierten Handlungsfelder und Entwicklungsziele zu Sanierungszielen konkretisiert und mit Maßnahmen untersetzt.
Der Erstellungsprozess wird von einer Akteurs- und Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet. Dazu findet u. a. am Donnerstag, den 04.09.2025 ab 17:00 Uhr im Theater Schiefe Ebene in Strelitz-Alt (Wilhelm-Stolte-Straße 84, 17235 Neustrelitz) eine Informations- und Beteiligungsveranstaltung statt. Das von der Stadt für die Erarbeitung des Rahmenplans beauftragte Büro Die Raumplaner wird zu Beginn der Veranstaltung über den Planungsstand und das Verfahren insgesamt informieren. Im Anschluss wird es in kleineren Gruppen die Möglichkeit geben, Einschätzungen, Wünsche, Ideen und Anregungen zu den aktuellen Vorschlägen bzw. Entwürfen zur Entwicklung des Sanierungsgebiets „Strelitz-Alt“ einzubringen. Die Veranstaltung soll auch maßgeblich dazu dienen, die vorgesehenen Maßnahmen zu priorisieren.
Im Nachgang der Veranstaltung wird es nach der Einbeziehung weiterer Akteure und der Einarbeitung der jeweiligen Ergebnisse eine öffentliche Auslegung des finalen Entwurfs geben, zu dem dann nochmals die Möglichkeit besteht, sich zu den Inhalten zu äußern.
Informationen zum jeweiligen Stand des weiteren Verfahrens finden Sie auf dieser Internetseite.
Anne Ziggel
Mitarbeiterin Amt für Stadtplanung und Grundstücksentwicklung