Ihre Nachricht wurde erfolgreich versandt.
Okay
neustrelitz-erleben.de

Der Bebauungsplan (B-Plan) trifft für jedes von ihm erfasste Grundstück konkrete Regelungen zu dessen Nutzung, d. h. hier wird im Wesentlichen festgelegt, ob und wie ein Grundstück bebaut werden kann. Er setzt als verbindlicher Bauleitplan in der Regel einen gültigen Flächennutzungsplan (F-Plan) voraus und muss aus diesem entwickelt werden.

Ebenso wie beim F-Plan ist die Stadt auch Planungsträgerin der B-Pläne und für deren Aufstellung allein verantwortlich. Diese werden von der Stadtvertretung als Satzungen beschlossen, sodass die darin getroffenen Festsetzungen für den jeweiligen Grundstückseigentümer bzw. -nutzer rechtsverbindlich sind. Es liegt in der Planungshoheit der Stadt, ob und wann sie die Aufstellung eines B-Plans für notwendig hält. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass ein Planungserfordernis besteht.

Darüber hinaus existieren für die jeweiligen Grundstücke ggf. weiterebindende städtische Satzungen, die Sie im Bereich Ortsrecht einsehen können.

Hinweis: Gerne übersenden wir Ihnen die Bebauungspläne per E-Mail sollten sich diese nicht direkt auf unserer Internetseite öffnen lassen.

Die aktuelle Bürgerbeteiligung zu städtischen Planungen finden Sie hier.

Bebauungspläne