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Verbrennverbot für Gartenabfälle gilt nun auch in Neustrelitz

Mit Beschluss der Stadtvertretung Neustrelitz vom Oktober 2020 war der Bürgermeister beauftragt worden, einen Antrag beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte auf Erlass einer Allgemeinverfügung auf Basis der Pflanzenabfalllandesverordnung M-V zur Einschränkung von Gartenfeuern im Stadtgebiet zu stellen. Der Landkreis ist dem Antrag gefolgt und die Stadtvertretung stimmte dem vorliegenden Entwurf im März 2021 zu.

Die „Allgemeinverfügung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle von nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken in der Stadt Neustrelitz“ wurde nunmehr ausgefertigt sowie veröffentlicht und tritt ab dem 14.08.2021 in Kraft.

Der genaue Wortlaut ist nachzulesen unter: https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Aktuelles/Bekanntmachungen/Allgemeinverf%C3%BCgung-%C3%BCber-die-Entsorgung-pflanzlicher-Abf%C3%A4lle-von-nicht-gewerblich-genutzten-Gartengrundst%C3%BCcken-in-der-Stadt-Neustrelitz.php?object=tx,2761.583.1&ModID=7&FID=2761.23635.1&NavID=2037.12&La=1&startkat=2037.16&NavID=2761.97