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Bürgermeister Andreas Grund: Geplante Kreisumlage im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist unangemessen und verletzt Leistungsfähigkeit

Bürgermeister Andreas Grund, Neustrelitz: Geplante Kreisumlage im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist unangemessen und verletzt Leistungsfähigkeit
Residenzstadt Neustrelitz muss inzwischen 30 Prozent ihrer Gesamteinnahmen an den Landkreis zahlen

Ende Januar hat die Residenzstadt Neustrelitz ihre Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zur Angemessenheit der Kreisumlage abgegeben. Neustrelitz muss nach den Plänen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in diesem Jahr 10 Millionen Euro Kreisumlage zahlen und damit 1 Million mehr als 2021. „So wie vorgeschlagen, ist eine Angemessenheit der Forderung nicht gegeben. Eine Anhebung der Kreisumlage innerhalb eines Jahres von einer Million Euro können wir nicht darstellen, und sie übersteigt unsere Möglichkeiten. Dabei ist Neustrelitz kein Sonderfall, sondern die Situation ist in unseren kreisangehörigen Städten und Gemeinden - bis auf wenige Ausnahmen - völlig vergleichbar und gleichermaßen dramatisch“, erklärt der Neustrelitzer Bürgermeister Andreas Grund, der auch Kreisvorsitzender des Städte- und Gemeindetages ist.

„Unsere Einschätzung lautet deshalb: Diese geplante Anhebung der Kreisumlage 2022 ist nicht machbar. Sie verletzt erneut unsere Leistungsfähigkeit. Unsere Rücklage verlagert sich im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum aus der Stadt- in die Kreiskasse! Wichtig ist, zu verstehen, dass es sich 2022 quasi um eine doppelte Erhöhung handelt: Einerseits schlagen die veränderten Umlagegrundlagen zu und andererseits wird der Hebesatz angehoben und zwar von 43,29 auf 45,02 Prozent“, erläutert Andreas Grund weiter.

Seit Oktober 2021 gibt es Rätselraten um die Kreisumlage. Der Städte- und Gemeindetag hält sogar eine weitere Absenkung für notwendig. Die Kreisverantwortlichen hatten eine solche schon einmal ausgeschlossen, dann auf eine Verstetigung plädiert, um in der folgenden Ämterrunde auf eine 1,5-prozentige Erhöhung zuzusteuern. Dabei ist die Angabe der prozentualen Erhöhung/Senkung aus der Sicht des Bürgermeisters der Stadt Neustrelitz ganz klar eine Mogelpackung, wie Andreas Grund begründet: „Der Landkreis hat im Oktober mit einer  Grafik des Landkreistages argumentiert, die auch im Nordkurier vom 20.10.2021 abgebildet war, dass die Hebesätze der Kreisumlage im Zeitraum 2012 bis 2021 um -5,0 bzw. -10,4 abgesenkt worden seien. Diese Grafik ist so gestaltet, dass man annehmen könnte, die Entwicklung sei zuerst konstant und seit 2017 in der Tendenz fallend verlaufen. Hierbei wird nicht berücksichtigt, dass der Landkreis prozentual an der Steuerkraft (nicht den Steuereinnahmen) der Gemeinden beteiligt wird. So kann vom Landkreis argumentiert werden, dass der Kreisumlagesatz gesenkt wurde, während aber die absoluten Zahlen erheblich steigen. Für die Stadt Neustrelitz bedeutet das, dass die zu zahlende Kreisumlage von 2012 in Höhe von 6.636.934 Euro bis zum Jahr 2021 auf insgesamt 9.025.810 Euro angehoben worden ist. Im absoluten Zahlbetrag ist das eine Steigerung um 36 Prozent in knapp zehn Jahren! Im Jahr 2022 soll noch eine weitere Million Euro dazukommen. So summiert sich die zu zahlende Kreisumlage auf über 10 Mio. Euro pro Jahr und verschlingt knapp 30 Prozent unserer geplanten Gesamteinnahmen. 2012 lag dieses Verhältnis noch bei 22 Prozent.“

 

Wie Andreas Grund betont, sind die kommunalen Haushalte in M-V seit Jahren angespannt und bei einem großen Teil der Gemeinden sogar in Schieflage. Auswirkungen der Einführung der DOPPIK (Doppelte Buchführung in Kommunen) in Verbindung mit der Großkreisbildung trafen auf die ohnehin unzureichende, nicht aufgabengerechte, kommunale Finanzausstattung und beschädigten die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden. So ist Neustrelitz bereits im Jahr 2018 im RUBIKON aus der Kategorie Grün (leistungsfähig) in die nächstschlechtere Kategorie (eingeschränkte Leistungsfähigkeit) abgefallen.

Andreas Grund: „Es droht, im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum bis 2026 der Verlust der Leistungsfähigkeit, weil wir dann unsere Rücklagen vollständig aufgebraucht und regelmäßig zur Haushaltsverbesserung eingesetzt haben. Die Folge wären die Anhebungen der Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer und weitere Maßnahmen der Einnahmeverbesserungen bis hin zur Gewinnbeteiligung der städtischen Tochterunternehmen, allesamt unpopuläre Maßnahmen. Diese treffen dann auf eine infolge Corona geschwächte Wirtschaft- und Finanzkraft und eine Situation der privaten Haushalte, die mit Einschränkungen und Einkommensverlusten kämpfen musste. Etwa ein Drittel der privaten Haushalte haben Erspartes und Vermögen geopfert und verloren. Bei besonderen Härten sind zwar Hilfen und sogar Heizkostenerstattungen gewährt worden, diese haben aber oft nicht einmal die Preissteigerungen aufgefangen.“

Fazit: „Nicht nur der Landkreis hat nach eigenem Bekunden Mühe, alle finanziellen Anforderungen zu schultern. Dennoch muss er den Finanzbedarf der kreisangehörigen Gemeinden ermitteln und deren besondere Belastungen 2022 berücksichtigen. Die Mitglieder unserer Kreisverbandes des Städte- und Gemeindetages erwarten daher vom Kreistag, sich bei der Abwägung zum Beschluss der Kreisumlage von der Suche nach zukunftsfähigen Lösungen leiten zu lassen.“