Gemeindewahlbehörde gibt Briefwahllokalzeiten bekannt
Öffentliche Bekanntmachung der Residenzstadt Neustrelitz zu den Öffnungszeiten des Briefwahllokals anlässlich der voraussichtlich am 23.02.2025 stattfindenden Bundestagswahl
Am 23.02.2025 findet in der Residenzstadt Neustrelitz voraussichtlich die Bundestagswahl statt.
Das barrierefreie Briefwahllokal befindet sich in der Schloßstraße 12/13, 17235 Neustrelitz (Kulturquartier Mecklenburg-Strelitz) und ist vom 10.02.2025 - 21.02.2025 zu den nachgenannten Zeiten geöffnet:
Montag: von 8:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag: von 8:00 Uhr – 17:30 Uhr
Donnerstag: von 8:00 Uhr – 17:00 Uhr
Mittwoch, Freitag: von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr (Freitag, 21.02.2025: von 8:00 – 15:00 Uhr)
Briefwahlunterlagen erhalten Sie auf Antrag. Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigung geht Ihnen spätestens bis zum 02.02.2025 zu.
Anleitung zur Stimmenkennzeichnung bei Briefwahl:
Sie erhalten für die Wahl einen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag, einen Wahlschein sowie einen Wahlbriefumschlag ausgehändigt bzw. zugesendet.
Nehmen Sie zuerst die Kennzeichnung auf dem Stimmzettel vor.
Legen Sie den Stimmzettel nach Kennzeichnung in den Stimmzettelumschlag und kleben ihn zu.
Unterschreiben Sie danach den Wahlschein persönlich und mit Datumsangabe. Ohne Unterschrift kann der Wahlbrief zur Auszählung nicht zugelassen werden!
Legen Sie nun den unterschriebenen Wahlschein sowie den verschlossenen Stimmzettelumschlag in den Wahlbriefumschlag und kleben ihn zu.
Jetzt können Sie die Wahlbriefe in einen Postkasten der Deutschen Post, in die Briefkästen des Rathauses, Markt 1, 17235 Neustrelitz oder Strelitzer Straße 1, 17235 Neustrelitz einwerfen oder im Briefwahllokal abgeben. Der Versand ist portofrei.
Wahrung des Wahlgeheimnisses:
Haben Sie keine Bedenken, wenn Sie den unterschriebenen Wahlschein zusammen mit Ihrem Stimmzettel versenden. Es ist nicht erkennbar, wen Sie gewählt haben, denn am Wahltag werden die Wahlbriefe zunächst von einem Briefwahlvorstand bis 18:00 Uhr geöffnet. Dieser prüft anhand der Unterschrift auf dem Wahlschein, ob die Berechtigung zum Wählen vorliegt und gibt den ungeöffneten Stimmzettelumschlag in eine verschlossene und versiegelte Wahlurne. Die Wahlscheine werden dann weiträumig getrennt von der Wahlurne verwahrt. Erst ab 18:00 Uhr wird die versiegelte Wahlurne, die die noch verschlossenen Stimmzettelumschläge enthält, geöffnet. Die Umschläge werden sodann geöffnet, die Stimmzettel entnommen und die Stimmen ausgezählt. Ein Zusammenhang mit Ihrem Namen und Ihrer abgegebenen Stimme ist somit nicht erkennbar.