Vollsperrung/Änderung Verkehrslenkung in Neustrelitz – Alexanderplatz/Neubrandenburger Straße/Fürstenberger Straße/Wilhelm-Stolte-Straße/Bauhof
Wie bereits in der Mail vom 17.12.2024 angekündigt, finden nun vom 31.03.2025 bis 04.04.2025 die Fugenarbeiten sowie die Elektroarbeiten der Stadtwerke Neustrelitz in der Neubrandenburger Straße ab Einmündung Bohlenstraße bis einschließlich Einmündung Fürstenberger Straße unter Vollsperrung statt.
Aufgrund der Vollsperrung der Neubrandenburger Straße/Alexanderplatz wird für Wokuhl und Fürstensee wieder die allgemeine großräumige Umleitung über die B96/Godendorf ausgewiesen sein.
Der Busverkehr (Regionalbus-/Stadtbusverkehr) wird für diesen Zeitraum über die Bachstraße/Bohlenstraße und Schulstraße/Weg zur Kita Löwenzahn erfolgen. Das Parken und die Befahrung des Weges zur Kita Löwenzahn wird entsprechend eingeschränkt bzw. untersagt. Passagiere werden gebeten, auf ggf. Ersatzhaltestellen auszuweichen bzw. die zusätzlichen Aushänge zu beachten.
Nach Beendigung der Fugenarbeiten wird der Bereich Neubrandenburger Straße Richtung Fürstenberger Straße wieder für den Pkw- und Busverkehr freigegeben, jedoch nicht für Kraftfahrzeuge über 3,5 t ausgenommen Betriebs- und Versorgungsdienst aus beiden Richtungen.
Demnach bleibt die großräumige Umleitung über Godendorf für Kraftfahrzeuge über 3,5 t bestehen.
Der Busverkehr erfolgt entsprechend nach Freigabe der Fahrbahn über die Schulstraße/Bohlenstraße/Neubrandenburger Straße/Fürstenberger Straße. Es können dann die Bushaltestelle in der Bohlenstraße sowie Ersatzhaltestellen in der Fürstenberger Straße wie zuvor bedient werden. Das absolute Haltverbot sowie die Durchfahrtsbegrenzungen werden dann im Weg zur Kita Löwenzahn und das absolute Haltverbot in der Bohlenstraße teilweise aufgehoben.
Die Straße Bauhof bleibt weiterhin sowohl während der Vollsperrung des Alexanderplatzes vom 31.03.2025 bis 04.04.2025 als auch während der eingeschränkten Führung am Alexanderplatz (Neubrandenburger Straße ab Einmündung Bohlenstraße bis einschließlich Einmündung Fürstenberger Straße) vom 05.04.2025 bis voraussichtlich 30.06.2025 für den Zweirichtungsverkehr befahrbar. Das Befahren von Kraftfahrzeugen über 3,5 t, ausgenommen Betriebs- und Versorgungsdienst, wird ebenso weiterhin im Bauhof aus beiden Richtungen untersagt.
Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung. Näheres entnehmen Sie bitte der verkehrsrechtlichen Anordnung Nr. 2024B00002 8. Nachtrag und den Anlagen 2024B00002_4, 2024B00002_5, 2024B00002_8, sowie 2024B00002_15 bis 2024B00002_20.