Wahlhelferinnen und Wahlhelfer können auf der Seite "Die Bundeswahlleiterin" des Statistischen Bundesamtes gebündelte Informationen erhalten. Klicken Sie dazu einfach auf diesen Link: Informationen für Wahlhelfende - Die Bundeswahlleiterin .
Am 23.02.2025 findet in der Residenzstadt Neustrelitz voraussichtlich die Bundestagswahl statt.
Das barrierefreie Briefwahllokal befindet sich in der Schloßstraße 12/13, 17235 Neustrelitz (Kulturquartier Mecklenburg-Strelitz) und ist vom 10.02.2025 - 21.02.2025 zu den nachgenannten Zeiten geöffnet:
Montag: von 8:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag: von 8:00 Uhr – 17:30 Uhr
Donnerstag: von 8:00 Uhr – 17:00 Uhr
Mittwoch, Freitag: von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr (Freitag, 21.02.2025: von 8:00 – 15:00 Uhr)
Briefwahlunterlagen erhalten Sie auf Antrag. Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigung geht Ihnen spätestens bis zum 02.02.2025 zu.
Anleitung zur Stimmenkennzeichnung bei Briefwahl:
Wahrung des Wahlgeheimnisses:
Haben Sie keine Bedenken, wenn Sie den unterschriebenen Wahlschein zusammen mit Ihrem Stimmzettel versenden. Es ist nicht erkennbar, wen Sie gewählt haben, denn am Wahltag werden die Wahlbriefe zunächst von einem Briefwahlvorstand bis 18:00 Uhr geöffnet. Dieser prüft anhand der Unterschrift auf dem Wahlschein, ob die Berechtigung zum Wählen vorliegt und gibt den ungeöffneten Stimmzettelumschlag in eine verschlossene und versiegelte Wahlurne. Die Wahlscheine werden dann weiträumig getrennt von der Wahlurne verwahrt. Erst ab 18:00 Uhr wird die versiegelte Wahlurne, die die noch verschlossenen Stimmzettelumschläge enthält, geöffnet. Die Umschläge werden sodann geöffnet, die Stimmzettel entnommen und die Stimmen ausgezählt. Ein Zusammenhang mit Ihrem Namen und Ihrer abgegebenen Stimme ist somit nicht erkennbar.
Gemeindewahlbehörde
Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr. Mit Festlegung dieses Wahltages sind alle bisherigen öffentlichen Bekanntmachungen, die sich auf einen nur vorläufigen Wahltag bezogen, nunmehr für diesen Tag verbindlich.
Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
Andreas Grund
Neustrelitz, 16.01.2025 Gemeindebehörde
Anlage zur Wahlbekanntmachung
Wahlbezirkseinteilung zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Wahlkreis 17 Mecklenburgische Seenplatte II - Rostock III, Residenzstadt Neustrelitz
Wahlbezirk Stadt Neustrelitz | Straßen Hausnummer
| Wahllokale
| Barrierefrei
ja/ nein |
1 | Dr.-Schwentner-Straße 1-5 ungerade, 14-40 gerade, 80-83, 84-99, Zierker Straße, Sandberg, Gartenstraße, Penzliner Straße 1-2a, 3-15 ungerade, Penzliner Straße 8, Semmelweisstraße, Am Stadthafen, Am Carolinenstift, Wartburggang, Am Borngraben, Zierker Nebenstraße, Helgoland, Geschwister-Scholl-Straße, Bohlsgang, Graf-Blumenthal-Straße, Rudolf-Vogler-Straße, An der Bleiche, Zierker Seegang, Littenstraße | Grundschule Sandberg Sandberg 48 | ja
|
2 | Torwitz, Zierke, Rudow, Tannenhof, Wiesenthal, Kiebitzbruch, Sophienhof, Rudower Straße, Küsterweg, Penzliner Straße 37-45 ungerade, 54-58 gerade, Benzins Ausbau, Zierke Weidenhof, Lindenhöhe, Prälank-Dorf, Prälank-Siedlung, Langhagen, Lankhorst, Vorderster Kalkofen, Prälank-Kalkofen, Hohenlanke, Straße des Handwerks | IDA & Freunde e.V. Tannenhof 30 | ja
|
3 | Bauhof, Berliner Chaussee, Fürstenseer Landstraße, Grüner Baum, Christiansburger Weg, Fürstenberger Straße, Koppelweg, Alte Mühlenstraße, Kappellenstraße, Bohlenstraße, Mühlenberg, Neubrandenburger Straße, Carl-Meier-Straße, Prillwitzer Weg, Rostocker Straße, OT Fürstensee, OT Klein Trebbow | Natur- und Umweltkita „Löwenzahn“ Fürstenberger Str.13 | nein
|
4 | Bachstraße, Josef-Jakubowski-Straße, Straße der Freundschaft, Wilhelm-Stolte-Straße 1-34, Stendlitzstraße, Wesenberger Straße 1–38, Carwitzer Pfad, Friedländer Eck, Güstrower Straße, Ludwigsluster Damm, Mecklenburger Allee, Mirower Bogen, Schweriner Straße, Stargarder Ring | Grundschule Bachstraße 9
| nein
|
5 | Am Bahnhof, An der Trift, Blanker Post, Kalkhorstweg, Schlangenallee, Vogelsang, Tessmannshof, Kleiner Spiegelberg, Försterei Kalkhorst, Bahnhofstraße, Daniel-Sanders-Straße, Hittenkoferstraße, Sievertstraße, Großer Spiegelberg, Wesenberger Chaussee, Wilhelm-Stolte-Straße 35-413, Kegelbrück, Weg am Spiegelberg, Schulstraße, Am Bahndamm, Am Kaulksee, Finkenschlag, Kranichstraße, Drosselgang, Eulenkamp, Falkenstraße, Goldammerstieg, Meisenpfad, Starenwinkel, Wesenberger Straße 46–93 b, Storchenweg | Stadtwerke Wilhelm-Stolte-Str. 90
| ja, über Haupteingang
|
6 | Pablo-Neruda-Ring 1-79 ungerade, 60-90 gerade, Theodor-Storm-Straße, Ahornweg, An der Fasanerie, Iserhorstweg, Lindenweg, Rosenweg, Woldegker Chaussee, Ziegeleiweg, Alte Poststraße, Waldsiedlung, Weg an der Fasanerie, Wiesenweg, Sonnenweg, Kuschelberg, Eichenhorst, Lessingstraße 29-69 ungerade, Weidenweg | Regiehof Lessingstraße 80
| nein
|
7 | Birkenweg, Kiefernheide, Kurzer Weg, Lessingstraße 1-27 ungerade, Schillerstraße, Maxim-Gorki-Ring, Beethovenstraße, Gerhart-Hauptmann-Straße, Goethestraße, Gottfried-Keller-Straße, Heinrich-Heine-Straße, Höhenstraße 1-7 ungerade, Kirschblütenweg, Walter-Gotsmann-Straße | IGS „Walter Karbe“ Lessingstraße 27 (Aula)
| ja, von der Rückseite
|
8 | Riefstahlstraße 1-17, 29-59 ungerade, 64-82 gerade, Höhenstraße 10-51 H, Lessingstraße 6-80 gerade, Neuer Weg, M.-Andersen-Nexö-Straße, Glaßbrennerstraße, Hans-Fallada-Straße, Egon-Erwin-Kisch-Straße, B.-Brecht-Straße, Karbe-Wagner-Straße 1-21, Pestalozzistraße, Schwarzer Weg, Ernst-Moritz-Arndt-Straße 3-7 ungerade | IGS „Walter Karbe“ Lessingstraße 27 (Schülercafé) | nein
|
9 | Burg, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße, Hertelstraße, Kastanienallee, Pappelallee, Parkstraße, Tiergartenstraße, Useriner Straße, Am Tiergarten, Hundehof, Schloßstraße, Töpferstraße, Markt, Seestraße, An der Promenade, Bürgerseeweg, Heinrich-Schliemann-Weg, Bürgerhorststraße, Strelitzer Chaussee, Kirschenallee, Radelandweg, Kühlhausberg, Am Kamp, Rudolf-Virchow-Weg, Lindenberg, Gartenanlage Schlosskoppel, Zur Weißen Brücke | Regionale Schule „J. Nehru“
| nein
|
10 | Riefstahlstraße 18-62 gerade, Karbe-Wagner-Straße 22-47, Ernst-Moritz-Arndt-Straße 2-70 gerade, 17-59 ungerade, Karbe-Wagner-Straße 57-59 ungerade, Georg-Herwegh-Straße, Heinrich-Mann-Straße, Am Heizkraftwerk, Gewerbepark Ost | Schule zur individuellen Lebensbewältigung „Tom Mutters“ Höhenstraße 51 | ja
|
11 | Augustastraße, Thurower Landstraße, Kasernenstraße, Friedrich-Wilhelm-Straße 1-9, 36-40, Marienstraße, Twachtmannstraße, Elisabethstraße 1-16, 22-37, Wilhelm-Riefstahl-Platz, Töpferberg, Strelitzer Straße 8-49, Bahnhof Süd, ohne festen Wohnsitz | Evangelische Grundschule Carlstraße 9
| nein
|
12 | Elisabethstraße 17-19, Carlstraße, Schlachthofstraße, Friedrich-Wilhelm-Straße 10-30, Louisenstraße, Glambecker Nebenstraße, Adolf-Friedrich-Straße, Emil-Kraepelin-Straße, Alte Gärtnerei, Seegang, Venusberg, Am alten Schützenhaus, Bahnhofsweg | Gymnasium “Carolinum” Louisenstraße 30
| nein
|
13 | Bruchstraße, Milowsgang, Glambecker Straße, Strelitzer Straße 1-7, 50-57, Sassenstraße, Mühlenstraße, Hohenzieritzer Straße, Hermann-Thoms-Straße, Bollenacker, Am Bruch, Fritz-Reuter-Straße, Dr.-Schwentner-Straße 9-13 B, 21-39 ungerade, 41-74 | Volkssolidarität NORDOST e. V. Glambecker Straße 38
| ja
|
Sie haben Interesse die Durchführung in den Wahllokalen zu unterstützen und hierfür ein Erfrischungsgeld in Höhe von 45,00 Euro/Wahl zu erhalten?
Dann werden Sie Wahlhelfer/in!
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung und freuen uns auf Sie!
per Mail: organisation@neustrelitz.de
Telefon: 03981 4534 227
Zur Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl, die voraussichtlich am 23.02.2025 in der Residenzstadt Neustrelitz stattfindet, können wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger eine ehrenamtliche Mitarbeit in den Wahlvorständen übernehmen. Im Bedarfsfalle beginnt der Einsatz gegen 07:15 Uhr und endet nach der Stimmenauszählung. Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45,00 €. Darüber hinaus stellt die Gemeindewahlbehörde allen ehrenamtlichen Wahlhelfern und Wahlhelferinnen am Wahltag Getränke zur Verfügung.
Es wird auf die Bestimmungen des § 9 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes (BWG) hingewiesen. Bewerberinnen und Bewerber oder Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge sowie deren Vertreter bei den Wahlen dürfen diese ehrenamtliche Tätigkeit nicht ausüben.
Wer Interesse hat und weitere Informationen zur Arbeit in den Wahlvorständen wünscht, kann sich bis zum 12.01.2025 an die Gemeindewahlbehörde, Stadtverwaltung, Markt 1, telefonisch unter: 03981 4534 220 (Frau Wrege) oder 03981 4534 227 (Frau Anders) oder per Mail an organisation@neustrelitz.de wenden.
Zugleich werden zur Bildung der Wahlvorstände die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen unter Hinweis auf § 6 Bundeswahlordnung (BWO) sowie § 9 und § 11 Bundeswahlgesetz (BWG) aufgerufen, Wahlberechtigte des Wahlgebietes zur Bildung der Wahlvorstände bis spätestens 12.01.2025 bei der Wahlbehörde unter Verwendung der o. g. Kontaktdaten vorzuschlagen.
Neustrelitz, 22.11.2024 Gemeindewahlbehörde
Andreas Grund
Zur Vorbereitung und Durchführung der Landratswahl am 11.05.2025 in der Residenzstadt Neustrelitz können wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger eine ehrenamtliche Mitarbeit in den Wahlvorständen übernehmen. Im Bedarfsfalle beginnt der Einsatz gegen 07:15 Uhr und endet nach der Stimmenauszählung. Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45,00 €. Darüber hinaus stellt die Gemeindewahl-behörde allen ehrenamtlichen Wahlhelfern und Wahlhelferinnen am Wahltag Getränke zur Verfügung.
Es wird auf die Bestimmungen des § 12 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V (LKWG M-V) hingewiesen. Bewerberinnen und Bewerber oder Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge sowie deren Vertreter bei den Wahlen dürfen diese ehrenamtliche Tätigkeit gem. § 7 Abs. 3 LKWG M-V nicht ausüben.
Wer Interesse hat und weitere Informationen zur Arbeit in den Wahlvorständen wünscht, kann sich bis zum 31.01.2025 an die Gemeindewahlbehörde, Stadtverwaltung, Markt 1, telefonisch unter: 03981 4534 220 (Frau Wrege) oder 03981 4534 227 (Frau Anders) oder per Mail an organisation@neustrelitz.de wenden.
Zugleich werden zur Bildung der Wahlvorstände die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen unter Hinweis auf § 11 Abs. 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung M-V (LKWO M-V) sowie § 12 Abs. 2 des LKWG M-V aufgerufen, Wahlberechtigte des Wahlgebietes zur Bildung der Wahlvorstände bis zum 10.02.2025 bei der Wahlbehörde unter Verwendung der o.g. Kontaktdaten vorzuschlagen.
Neustrelitz, 22.11.2024
Gemeindewahlbehörde
Andreas Grund
Sylke Drobek
Amtsleiterin Amt für Ordnung und Sicherheit, stellvertretende Gemeindewahlleiterin
03981 4534-210
ordnungsamt@neustrelitz.de
Markt 1
17235 Neustrelitz
03981 4534-201
hauptverwaltung@neustrelitz.de
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Sylke Drobek
Amtsleiterin Amt für Ordnung und Sicherheit, stellvertretende Gemeindewahlleiterin
03981 4534-210
ordnungsamt@neustrelitz.de
Residenzstadt Neustrelitz
Markt 1
17235 Neustrelitz
03981 4534-0
info@neustrelitz.de