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Wahlen

Informationen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

 

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer können auf der Seite "Die Bundeswahlleiterin" des Statistischen Bundesamtes gebündelte Informationen erhalten. Klicken Sie dazu einfach auf diesen Link: Informationen für Wahlhelfende - Die Bundeswahlleiterin . 

 

Öffentliche Bekanntmachung der Residenzstadt Neustrelitz zu den Öffnungszeiten des Briefwahllokals anlässlich der voraussichtlich am 23.02.2025 stattfindenden Bundestagswahl

 

Am 23.02.2025 findet in der Residenzstadt Neustrelitz voraussichtlich die Bundestagswahl statt. 

 

Das barrierefreie Briefwahllokal befindet sich in der Schloßstraße 12/13, 17235 Neustrelitz (Kulturquartier Mecklenburg-Strelitz) und ist vom 10.02.2025 - 21.02.2025 zu den nachgenannten Zeiten geöffnet:

 

Montag:                                  von 8:00 Uhr – 16:00 Uhr

Dienstag:                                von 8:00 Uhr – 17:30 Uhr

Donnerstag:                           von 8:00 Uhr – 17:00 Uhr

Mittwoch, Freitag:                  von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr (Freitag, 21.02.2025: von 8:00 – 15:00 Uhr)             

Briefwahlunterlagen erhalten Sie auf Antrag. Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigung geht Ihnen spätestens bis zum 02.02.2025 zu.

 

Anleitung zur Stimmenkennzeichnung bei Briefwahl:

 

  1. Sie erhalten für die Wahl einen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag, einen Wahlschein sowie einen Wahlbriefumschlag ausgehändigt bzw. zugesendet.
  2. Nehmen Sie zuerst die Kennzeichnung auf dem Stimmzettel vor.
  3. Legen Sie den Stimmzettel nach Kennzeichnung in den Stimmzettelumschlag und kleben ihn zu.
  4. Unterschreiben Sie danach den Wahlschein persönlich und mit Datumsangabe. Ohne Unterschrift kann der Wahlbrief zur Auszählung nicht zugelassen werden!
  5. Legen Sie nun den unterschriebenen Wahlschein sowie den verschlossenen Stimmzettelumschlag in den Wahlbriefumschlag und kleben ihn zu.
  6. Jetzt können Sie die Wahlbriefe in einen Postkasten der Deutschen Post, in die Briefkästen des Rathauses, Markt 1, 17235 Neustrelitz oder Strelitzer Straße 1, 17235 Neustrelitz einwerfen oder im Briefwahllokal abgeben. Der Versand ist portofrei.

 

Wahrung des Wahlgeheimnisses:

Haben Sie keine Bedenken, wenn Sie den unterschriebenen Wahlschein zusammen mit Ihrem Stimmzettel versenden. Es ist nicht erkennbar, wen Sie gewählt haben, denn am Wahltag werden die Wahlbriefe zunächst von einem Briefwahlvorstand bis 18:00 Uhr geöffnet. Dieser prüft anhand der Unterschrift auf dem Wahlschein, ob die Berechtigung zum Wählen vorliegt und gibt den ungeöffneten Stimmzettelumschlag in eine verschlossene und versiegelte Wahlurne. Die Wahlscheine werden dann weiträumig getrennt von der Wahlurne verwahrt. Erst ab 18:00 Uhr wird die versiegelte Wahlurne, die die noch verschlossenen Stimmzettelumschläge enthält, geöffnet. Die Umschläge werden sodann geöffnet, die Stimmzettel entnommen und die Stimmen ausgezählt. Ein Zusammenhang mit Ihrem Namen und Ihrer abgegebenen Stimme ist somit nicht erkennbar.   

 

 

  1. Dezember 2024  Residenzstadt Neustrelitz

    Gemeindewahlbehörde

 

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

 

  1. Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr. Mit Festlegung dieses Wahltages sind alle bisherigen öffentlichen Bekanntmachungen, die sich auf einen nur vorläufigen Wahltag bezogen, nunmehr für diesen Tag verbindlich.

  1. Die Wahlräume werden in der Residenzstadt Neustrelitz eingerichtet. Die Residenzstadt Neustrelitz liegt im Wahlkreis 17 Mecklenburgische Seenplatte II - Rostock III. Sie ist in die in der Anlage dargestellten 13 allgemeinen Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens zum 02. Februar 2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
    Die Briefwahlvorstände 901 - 906 treffen zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses jeweils um 14.00 Uhr in der Schloßstraße 12/13 (Kulturquartier Mecklenburg-Strelitz) in 17235 Neustrelitz zusammen.
  2. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er ein­getragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

    Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel.
    Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
  1. für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahl­vorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
  2. für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurz­bezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.


Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

 

 

  1. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
  2. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
  1. durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
  2. durch Briefwahl

    Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
  3. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).

    Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder die Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. (§ 14 Abs. 5 des Bundeswahlgesetzes).

    Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

                                                                                                  

 

                                                                                                  Andreas Grund

Neustrelitz, 16.01.2025                                                             Gemeindebehörde

 

 


Anlage zur Wahlbekanntmachung

Wahlbezirkseinteilung zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Wahlkreis 17 Mecklenburgische Seenplatte II - Rostock III, Residenzstadt Neustrelitz

 

Wahlbezirk

Stadt

Neustrelitz           

Straßen

Hausnummer                                                                                                                              

                                                                                                                                                   

Wahllokale                          

                                            

                                             

Barrierefrei

 

ja/ nein

1

Dr.-Schwentner-Straße 1-5 ungerade, 14-40 gerade, 80-83, 84-99, Zierker Straße, Sandberg, Gartenstraße, Penzliner Straße 1-2a, 3-15 ungerade, Penzliner Straße 8, Semmelweisstraße, Am Stadthafen, Am Carolinenstift, Wartburggang, Am Borngraben, Zierker Nebenstraße, Helgoland, Geschwister-Scholl-Straße, Bohlsgang, Graf-Blumenthal-Straße, Rudolf-Vogler-Straße, An der Bleiche, Zierker Seegang, Littenstraße

Grundschule

Sandberg

Sandberg 48

ja

 

 

2

Torwitz, Zierke, Rudow, Tannenhof, Wiesenthal, Kiebitzbruch, Sophienhof, Rudower Straße, Küsterweg, Penzliner Straße 37-45 ungerade, 54-58 gerade, Benzins Ausbau, Zierke Weidenhof, Lindenhöhe, Prälank-Dorf, Prälank-Siedlung, Langhagen, Lankhorst, Vorderster Kalkofen,

Prälank-Kalkofen, Hohenlanke, Straße des Handwerks

IDA & Freunde e.V.

Tannenhof 30

ja

 

3

Bauhof, Berliner Chaussee, Fürstenseer Landstraße, Grüner Baum, Christiansburger Weg, Fürstenberger Straße, Koppelweg, Alte Mühlenstraße, Kappellenstraße, Bohlenstraße, Mühlenberg, Neubrandenburger Straße,

Carl-Meier-Straße, Prillwitzer Weg, Rostocker Straße, OT Fürstensee, OT Klein Trebbow

Natur- und Umweltkita

„Löwenzahn“

Fürstenberger Str.13

nein

 

 

4

Bachstraße, Josef-Jakubowski-Straße, Straße der Freundschaft, Wilhelm-Stolte-Straße 1-34, Stendlitzstraße, Wesenberger Straße 1–38,

Carwitzer Pfad, Friedländer Eck, Güstrower Straße, Ludwigsluster Damm, Mecklenburger Allee, Mirower Bogen, Schweriner Straße, Stargarder Ring

Grundschule
“Daniel Sanders“

Bachstraße 9

 

nein

 

 

5

Am Bahnhof, An der Trift, Blanker Post, Kalkhorstweg, Schlangenallee, Vogelsang, Tessmannshof, Kleiner Spiegelberg, Försterei Kalkhorst, Bahnhofstraße, Daniel-Sanders-Straße, Hittenkoferstraße, Sievertstraße, Großer Spiegelberg, Wesenberger Chaussee, Wilhelm-Stolte-Straße 35-413, Kegelbrück, Weg am Spiegelberg, Schulstraße, Am Bahndamm,

Am Kaulksee, Finkenschlag, Kranichstraße, Drosselgang, Eulenkamp, Falkenstraße, Goldammerstieg, Meisenpfad, Starenwinkel,

Wesenberger Straße 46–93 b, Storchenweg

Stadtwerke

Wilhelm-Stolte-Str. 90

 

 

ja, über Haupteingang

 

 

 

6

Pablo-Neruda-Ring 1-79 ungerade, 60-90 gerade, Theodor-Storm-Straße, Ahornweg, An der Fasanerie, Iserhorstweg, Lindenweg, Rosenweg,

Woldegker Chaussee, Ziegeleiweg, Alte Poststraße, Waldsiedlung, Weg an der Fasanerie, Wiesenweg, Sonnenweg, Kuschelberg, Eichenhorst, Lessingstraße 29-69 ungerade, Weidenweg

Regiehof

Lessingstraße 80

 

nein

 

 

7

Birkenweg, Kiefernheide, Kurzer Weg, Lessingstraße 1-27 ungerade, Schillerstraße, Maxim-Gorki-Ring, Beethovenstraße, Gerhart-Hauptmann-Straße, Goethestraße, Gottfried-Keller-Straße, Heinrich-Heine-Straße, Höhenstraße 1-7 ungerade, Kirschblütenweg, Walter-Gotsmann-Straße

IGS „Walter Karbe“

Lessingstraße 27

(Aula)

 

ja, von der Rückseite

 

 

 

8

Riefstahlstraße 1-17, 29-59 ungerade, 64-82 gerade, Höhenstraße 10-51 H, Lessingstraße 6-80 gerade, Neuer Weg, M.-Andersen-Nexö-Straße, Glaßbrennerstraße, Hans-Fallada-Straße, Egon-Erwin-Kisch-Straße, B.-Brecht-Straße, Karbe-Wagner-Straße 1-21, Pestalozzistraße,

Schwarzer Weg, Ernst-Moritz-Arndt-Straße 3-7 ungerade

IGS „Walter Karbe“

Lessingstraße 27

(Schülercafé)

nein

 

 

9

Burg, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße, Hertelstraße, Kastanienallee, Pappelallee, Parkstraße, Tiergartenstraße, Useriner Straße, Am Tiergarten, Hundehof, Schloßstraße, Töpferstraße, Markt, Seestraße, An der Promenade, Bürgerseeweg, Heinrich-Schliemann-Weg, Bürgerhorststraße, Strelitzer Chaussee, Kirschenallee, Radelandweg, Kühlhausberg, Am Kamp, Rudolf-Virchow-Weg, Lindenberg, Gartenanlage Schlosskoppel, Zur Weißen Brücke

Regionale Schule

„J. Nehru“
Tiergartenstr. 32

 

nein

 

 

10

Riefstahlstraße 18-62 gerade, Karbe-Wagner-Straße 22-47, Ernst-Moritz-Arndt-Straße 2-70 gerade, 17-59 ungerade, Karbe-Wagner-Straße 57-59 ungerade, Georg-Herwegh-Straße,

Heinrich-Mann-Straße, Am Heizkraftwerk, Gewerbepark Ost

Schule zur individuellen

Lebensbewältigung „Tom Mutters“

Höhenstraße 51

ja

 

11

Augustastraße, Thurower Landstraße, Kasernenstraße, Friedrich-Wilhelm-Straße 1-9, 36-40, Marienstraße, Twachtmannstraße, Elisabethstraße 1-16, 22-37, Wilhelm-Riefstahl-Platz, Töpferberg, Strelitzer Straße 8-49, Bahnhof Süd, ohne festen Wohnsitz

Evangelische Grundschule

Carlstraße 9

 

nein

 

 

12

Elisabethstraße 17-19, Carlstraße, Schlachthofstraße, Friedrich-Wilhelm-Straße 10-30, Louisenstraße, Glambecker Nebenstraße,

Adolf-Friedrich-Straße, Emil-Kraepelin-Straße, Alte Gärtnerei, Seegang, Venusberg, Am alten Schützenhaus, Bahnhofsweg

Gymnasium

“Carolinum”

Louisenstraße 30

 

nein

 

 

13

Bruchstraße, Milowsgang, Glambecker Straße,

Strelitzer Straße 1-7, 50-57, Sassenstraße, Mühlenstraße, Hohenzieritzer Straße, Hermann-Thoms-Straße, Bollenacker, Am Bruch, Fritz-Reuter-Straße, Dr.-Schwentner-Straße 9-13 B, 21-39 ungerade, 41-74

Volkssolidarität NORDOST e. V.

Glambecker Straße 38

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

Für die Bundestagswahl, die voraussichtlich am 23.02.2025 stattfindet sowie für die Landratswahl am 11.05.2025, suchen wir Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

 

Sie haben Interesse die Durchführung in den Wahllokalen zu unterstützen und hierfür ein Erfrischungsgeld in Höhe von 45,00 Euro/Wahl zu erhalten?

 

Dann werden Sie Wahlhelfer/in!

 

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung und freuen uns auf Sie!

 

  • Rückmeldung zur Bundestagswahl bitte bis spätestens 12.01.2025 an:
  • Rückmeldung zur Landratswahl bitte bis spätestens 10.02.2025 an:

 

per Mail:          organisation@neustrelitz.de

Telefon:           03981 4534 227

 

 

Öffentliche Bekanntmachung zur Bundestagswahl in der Residenzstadt Neustrelitz

-voraussichtlich am 23.02.2025-

 

Ehrenamtliche Wahlhelfer/innen gesucht

- Aufruf zur Bildung von Wahlvorständen – an die Bürgerinnen und Bürger, Parteien und Wählergruppen

 

Zur Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl, die voraussichtlich am 23.02.2025 in der Residenzstadt Neustrelitz stattfindet, können wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger eine ehrenamtliche Mitarbeit in den Wahlvorständen übernehmen. Im Bedarfsfalle beginnt der Einsatz gegen 07:15 Uhr und endet nach der Stimmenauszählung. Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45,00 €. Darüber hinaus stellt die Gemeindewahlbehörde allen ehrenamtlichen Wahlhelfern und Wahlhelferinnen am Wahltag Getränke zur Verfügung.

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 9 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes (BWG) hingewiesen. Bewerberinnen und Bewerber oder Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge sowie deren Vertreter bei den Wahlen dürfen diese ehrenamtliche Tätigkeit nicht ausüben.

 

Wer Interesse hat und weitere Informationen zur Arbeit in den Wahlvorständen wünscht, kann sich bis zum 12.01.2025 an die Gemeindewahlbehörde, Stadtverwaltung, Markt 1, telefonisch unter: 03981 4534 220 (Frau Wrege) oder 03981 4534 227 (Frau Anders) oder per Mail an organisation@neustrelitz.de wenden.

 

Zugleich werden zur Bildung der Wahlvorstände die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen unter Hinweis auf § 6 Bundeswahlordnung (BWO) sowie § 9 und § 11 Bundeswahlgesetz (BWG) aufgerufen, Wahlberechtigte des Wahlgebietes zur Bildung der Wahlvorstände bis spätestens 12.01.2025 bei der Wahlbehörde unter Verwendung der o. g. Kontaktdaten vorzuschlagen.

 

 

 

 

Neustrelitz, 22.11.2024                                                         Gemeindewahlbehörde

                                                                                              Andreas Grund

 

Öffentliche Bekanntmachung zur Wahl des Landrates für die Mecklenburgische Seenplatte (Landratswahl) in der Residenzstadt Neustrelitz am 11.05.2025

 

Ehrenamtliche Wahlhelfer/innen gesucht

- Aufruf zur Bildung von Wahlvorständen – an die Bürgerinnen und Bürger, Parteien und Wählergruppen

 

Zur Vorbereitung und Durchführung der Landratswahl am 11.05.2025 in der Residenzstadt Neustrelitz können wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger eine ehrenamtliche Mitarbeit in den Wahlvorständen übernehmen. Im Bedarfsfalle beginnt der Einsatz gegen 07:15 Uhr und endet nach der Stimmenauszählung. Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45,00 €. Darüber hinaus stellt die Gemeindewahl-behörde allen ehrenamtlichen Wahlhelfern und Wahlhelferinnen am Wahltag Getränke zur Verfügung.

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 12 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V (LKWG M-V) hingewiesen. Bewerberinnen und Bewerber oder Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge sowie deren Vertreter bei den Wahlen dürfen diese ehrenamtliche Tätigkeit gem. § 7 Abs. 3 LKWG M-V nicht ausüben.

 

Wer Interesse hat und weitere Informationen zur Arbeit in den Wahlvorständen wünscht, kann sich bis zum 31.01.2025 an die Gemeindewahlbehörde, Stadtverwaltung, Markt 1, telefonisch unter: 03981 4534 220 (Frau Wrege) oder 03981 4534 227 (Frau Anders) oder per Mail an organisation@neustrelitz.de wenden.

 

Zugleich werden zur Bildung der Wahlvorstände die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen unter Hinweis auf § 11 Abs. 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung M-V (LKWO M-V) sowie § 12 Abs. 2 des LKWG M-V aufgerufen, Wahlberechtigte des Wahlgebietes zur Bildung der Wahlvorstände bis zum 10.02.2025 bei der Wahlbehörde unter Verwendung der o.g. Kontaktdaten vorzuschlagen.

 

 

 

 

Neustrelitz, 22.11.2024

 

Gemeindewahlbehörde

Andreas Grund

 

 

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